Ein Disponent oder eine Disponentin teilt verfügbare Personen, Fahrzeuge oder Kapazitäten kurzfristig den anstehenden Aufträgen und Bedarfen zu und hält diese Zuordnung im laufenden Betrieb aktuell. Zu den Kernaufgaben gehören Anfragen annehmen, passende Kräfte nach Qualifikation und Verfügbarkeit auswählen, Ausfälle ersetzen, Arbeitszeitgrenzen einhalten und Änderungen an alle Beteiligten weitergeben. Typische Einsatzfelder sind Zeitarbeit (Personaldisposition), Kundendienst und Technikereinsatz, ambulante Pflege sowie Transport und Logistik. Das mittlere Vollzeit-Bruttoentgelt liegt laut Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit (Datenstand 2025) je nach Feld zwischen 3.382 Euro (Disponent/in Lager) und 4.596 Euro (Personaldisponent/in) im Monat.
Was ein Disponent macht – und was nicht
Das Wort kommt vom lateinischen disponere, „verteilen, ordnen“. Die Rolle ist entsprechend breit: Wer disponiert, verteilt knappe Ressourcen auf Bedarfe, die sich laufend ändern. Der Begriff selbst – Disposition als kurzfristige Zuweisung nah am Einsatztag, abgegrenzt von Grob- und Feinplanung – ist im Lexikoneintrag Disposition definiert. Hier geht es um die Person, die diese Arbeit macht.
In vielen Betrieben ist die Disposition die letzte Stufe einer Planungskette. Die Personal- oder Schichtplanung legt mit Wochen Vorlauf fest, wer grundsätzlich wann arbeitet. Die Disposition übernimmt den Plan und hält ihn am Leben: Sie besetzt neue Aufträge, ersetzt Ausfälle und schiebt Einsätze, wenn sich Bedingungen ändern. In kleinen Betrieben liegen Planung und Disposition oft bei derselben Person, in größeren Organisationen sind es getrennte Rollen. Ein Disponent ist in der Regel nicht disziplinarischer Vorgesetzter der eingesetzten Kräfte, trifft aber im Tagesgeschäft verbindliche Einsatzentscheidungen.
Vier Einsatzfelder im Vergleich
Die Berufsbezeichnung ist nicht geschützt und wird in sehr unterschiedlichen Branchen verwendet. Gemeinsam ist allen Feldern die Zuordnung unter Zeitdruck; was zugeordnet wird und welche Regeln dabei gelten, unterscheidet sich deutlich.
| Feld | Was disponiert wird | Typischer Auslöser | Besondere Regeln |
|---|---|---|---|
| Zeitarbeit (Personaldisposition) | Leihkräfte auf Kundeneinsätze | Kundenanfrage, Ausfall beim Entleiher | AÜG: Höchstüberlassungsdauer, Equal Pay; ArbZG im Kundenbetrieb |
| Kundendienst und Technikereinsatz | Techniker auf Aufträge und Touren | Störungsmeldung, Wartungstermin | Service-Level, Qualifikation, Fahrtzeit als Arbeitszeit |
| Ambulante Pflege | Pflegekräfte auf Touren und Leistungen | Krankmeldung, neue Versorgung, Entlassung aus der Klinik | feste Einsatzzeiten der Pflegebedürftigen, Fachkraftvorbehalt, verkürzte Ruhezeit nur mit Ausgleich |
| Transport und Logistik | Fahrer, Fahrzeuge, Ladung, Lagerpersonal | Auftragseingang, Verspätung, Rampenzeit | Lenk- und Ruhezeiten, § 21a ArbZG, Ladekapazität |
Personaldisposition in der Zeitarbeit ist der Bereich, in dem die Bezeichnung am häufigsten in Stellenanzeigen auftaucht. Personaldisponenten verantworten meist einen Kundenstamm und einen Pool von Mitarbeitenden: Sie nehmen Anfragen auf, stellen Kräfte vor, planen Einsätze, betreuen die Beschäftigten während der Überlassung und sind oft auch an Rekrutierung und Vertrieb beteiligt. Die Fristen und Pflichten auf Kundenseite beschreibt der Beitrag Zeitarbeit in der Einsatzplanung.
Service- und Technikerdisposition ordnet Aufträge Personen und Touren zu. Hier verschiebt sich der Schwerpunkt Richtung Route, Material und zugesagter Reaktionszeit; wie Touren gebildet und gegen Arbeitszeitgrenzen geprüft werden, zeigt der Beitrag Tourenplanung.
In der ambulanten Pflege übernimmt häufig die Pflegedienstleitung oder eine Einsatzplanerin die Disposition. Besonders ist, dass viele Einsätze an feste Zeiten gebunden sind – Medikamentengabe, Insulin, Grundpflege am Morgen – und nur von Personen mit der passenden Qualifikation erbracht werden dürfen. Ein Ausfall lässt sich daher nicht einfach durch die nächste freie Kraft ersetzen.
In Transport und Logistik ist der Disponent klassisch für Aufträge, Fahrzeuge und Fahrer zuständig. Neben der Arbeitszeit der Fahrer steuern hier Lenk- und Ruhezeiten, Ladefenster und Fahrzeugkapazität die Planung. Daneben gibt es Leitstellendisponenten im Rettungsdienst und bei der Feuerwehr; das ist ein eigenes, landesrechtlich geregeltes Berufsfeld und nicht Gegenstand dieses Beitrags.
Typische Aufgaben im Überblick
Unabhängig von der Branche lassen sich die Aufgaben in fünf Gruppen ordnen. Stellenanzeigen gewichten sie unterschiedlich, im Kern tauchen sie aber überall auf:
- Bedarf aufnehmen und bewerten. Anfragen von Kunden, Stationen oder Niederlassungen entgegennehmen, Umfang, Zeitraum und Anforderungen klären und einschätzen, ob der Bedarf mit vorhandenen Kräften gedeckt werden kann.
- Passende Kräfte auswählen und zuordnen. Verfügbarkeit, Qualifikation, Arbeitszeitkonto, Ruhezeit seit dem letzten Einsatz, Entfernung und gegebenenfalls Kundenwünsche abgleichen und den Einsatz verbindlich vergeben. Grundlage dafür ist eine gepflegte Qualifikationsmatrix.
- Störungen bearbeiten. Krankmeldungen, Verspätungen, kurzfristig abgesagte oder zusätzliche Aufträge auffangen: Ersatz suchen, Einsätze tauschen, Kunden informieren. Ein festgelegter Ablauf dafür gehört ins Ausfallmanagement.
- Kommunizieren. Änderungen an Beschäftigte, Kunden und interne Stellen weitergeben, Rückfragen beantworten, Eskalationen auslösen. In vielen Dispositionen ist das der zeitlich größte Block.
- Dokumentieren und auswerten. Einsätze, Ist-Zeiten und Abweichungen festhalten, Stundennachweise prüfen, Kennzahlen pflegen und Erkenntnisse an die Planung zurückgeben – etwa wenn bestimmte Schichten regelmäßig unterbesetzt sind.
Ein typischer Arbeitstag
Der Rhythmus einer Disposition folgt dem Rhythmus der Einsätze. Der folgende Ablauf ist ein verallgemeinertes Beispiel aus der Personaldisposition; im Technikereinsatz und in der Logistik verschieben sich die Zeiten, die Abfolge ist ähnlich.
| Zeit | Tätigkeit | Worauf es ankommt |
|---|---|---|
| vor Schichtbeginn | Krankmeldungen und Absagen sichten, Lücken der Frühschicht schließen | Ersatz nur mit passender Qualifikation und eingehaltener Ruhezeit |
| Vormittag | Kundenanfragen für die kommenden Tage aufnehmen, Kräfte vorschlagen | Anforderungen vollständig erfassen: Tätigkeit, Zeitraum, Nachweise |
| Mittag | Rückmeldungen von Einsatzorten bearbeiten, Stundennachweise prüfen | Abweichungen zwischen Plan und Ist früh erkennen |
| Nachmittag | Planung für Folgetag und Wochenende fixieren, Einsatzdetails versenden | Bestätigung der Beschäftigten einholen, nicht nur informieren |
| Tagesende | offene Punkte übergeben, Bereitschaft oder Rufnummer für Spätmeldungen klären | klare Zuständigkeit außerhalb der Bürozeiten |
Auffällig ist, wie viel des Tages reaktiv ist. Wie hoch dieser Anteil ausfällt, hängt stark von der vorgelagerten Planung ab: Ist der Grundplan mit realistischem Personalpuffer gebaut, muss die Disposition seltener improvisieren. Wie sich ein solcher Puffer bemessen lässt, erklärt der Beitrag Über- und Unterdeckung vermeiden.
Kennzahlen: woran sich Disposition messen lässt
Für die Qualität einer Disposition gibt es keine allgemeingültigen Branchenwerte. Aussagekräftig ist die Entwicklung der eigenen Zahlen über mehrere Monate. Drei Kennzahlen decken die wichtigsten Fragen ab – wie gut die Kapazität genutzt wird, wie zuverlässig Bedarf gedeckt wird und wie schnell die Disposition reagiert:
| Kennzahl | Formel | Aussage |
|---|---|---|
| Auslastungsgrad | verplante Stunden ÷ Nettokapazität × 100 | Anteil der verfügbaren Arbeitszeit, der tatsächlich eingesetzt wird |
| Erfüllungsquote | besetzte Anfragen oder Schichten ÷ angefragte × 100 | Verlässlichkeit gegenüber Kunden oder Stationen |
| Reaktionszeit | Zeitpunkt der bestätigten Besetzung − Eingang der Anfrage oder Ausfallmeldung | Tempo der Disposition, sinnvoll als Median |
| Änderungsquote | geänderte Einsätze nach Veröffentlichung ÷ alle Einsätze × 100 | Stabilität des Plans, Hinweis auf Planungsschwächen |
Die Nettokapazität ist die vertraglich verfügbare Arbeitszeit abzüglich Urlaub, Krankheit und anderer Abwesenheiten; ihre Berechnung und die Grenzen des Auslastungsgrads beschreibt der Lexikoneintrag Auslastungsgrad. Die folgende Beispielrechnung ist fiktiv und zeigt nur das Vorgehen:
| Größe | Wert | Rechnung | Ergebnis |
|---|---|---|---|
| Nettokapazität | 40 Personen × 35 Stunden nach Abzug der Abwesenheiten | 40 × 35 | 1.400 Stunden |
| Verplante Stunden | laut Einsatzplan | – | 1.218 Stunden |
| Auslastungsgrad | verplant ÷ Nettokapazität | 1.218 ÷ 1.400 × 100 | 87,0 % |
| Erfüllungsquote | 52 angefragte Schichten, 47 besetzt | 47 ÷ 52 × 100 | 90,4 % |
| Reaktionszeit | 9 Ausfallmeldungen: 12, 25, 31, 38, 42, 55, 70, 95, 140 Minuten | mittlerer (5.) Wert der sortierten Reihe | Median 42 Minuten (Mittelwert 56 Minuten) |
Das Beispiel zeigt zwei typische Lesefehler. Erstens: Ein Auslastungsgrad von 87 Prozent bei einer Erfüllungsquote von 90 Prozent bedeutet nicht, dass Kapazität fehlt – fünf Schichten blieben offen, obwohl rechnerisch Stunden frei waren. Meist passen dann Qualifikation, Ort oder Zeitfenster der freien Kräfte nicht zu den offenen Anfragen. Zweitens: Der Mittelwert der Reaktionszeit wird von einem einzigen langen Fall nach oben gezogen; der Median beschreibt den typischen Fall besser, die Ausreißer gehören gesondert betrachtet.
Rechtliches, das Disponenten im Blick haben müssen
Disponenten entscheiden über Arbeitszeit anderer Menschen. Wer einen Einsatz vergibt, der eine gesetzliche Grenze verletzt, verursacht den Verstoß – auch wenn die Verantwortung formal beim Arbeitgeber liegt. Vier Regelkreise sind im Alltag relevant.
Höchstarbeitszeit (§ 3 ArbZG). Die werktägliche Arbeitszeit darf acht Stunden nicht überschreiten. Bis zu zehn Stunden sind zulässig, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Für die Disposition heißt das: Wer eine Kraft nach einer vollen Schicht für einen zusätzlichen Einsatz anfragt, muss die Tagessumme im Blick haben – auch über verschiedene Einsatzorte hinweg.
Ruhezeit (§ 5 ArbZG). Nach Ende der täglichen Arbeitszeit müssen mindestens elf Stunden ununterbrochene Ruhezeit liegen. Die klassische Falle ist die Kombination aus Spätschicht und Frühschicht am Folgetag. In Krankenhäusern, Pflege- und Betreuungseinrichtungen, Gastronomie, Verkehrsbetrieben und einigen weiteren Bereichen darf die Ruhezeit um bis zu eine Stunde verkürzt werden, wenn jede Verkürzung innerhalb eines Kalendermonats oder von vier Wochen durch eine Ruhezeit von mindestens zwölf Stunden ausgeglichen wird (§ 5 Abs. 2 ArbZG). Dieser Ausgleich muss nachgehalten werden. Den gesamten Rechtsrahmen fasst die Seite Rechtslage zusammen.
Höchstüberlassungsdauer in der Zeitarbeit (§ 1 Abs. 1b AÜG). Derselbe Leiharbeitnehmer darf demselben Entleiher höchstens 18 aufeinanderfolgende Monate überlassen werden. Frühere Einsätze – auch über einen anderen Verleiher – werden vollständig angerechnet, wenn zwischen ihnen nicht mehr als drei Monate liegen. Ein Tarifvertrag der Einsatzbranche kann eine abweichende Höchstdauer festlegen. Für Personaldisponenten bedeutet das: Der erste Einsatztag je Kunde und Person gehört in die Stammdaten, sonst fällt die Frist erst auf, wenn sie abgelaufen ist. Hinzu kommt der Gleichstellungsgrundsatz (Equal Pay), von dem ein Tarifvertrag beim Entgelt grundsätzlich nur für die ersten neun Monate abweichen darf, mit stufenweiser Heranführung über einen Branchenzuschlagstarif höchstens 15 Monate (§ 8 Abs. 4 AÜG); Details stehen im Beitrag zur Zeitarbeit.
Lenk- und Ruhezeiten – nur bei Fahrpersonal. Für Fahrer im Güterverkehr mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen gilt die Verordnung (EG) Nr. 561/2006: höchstens neun Stunden Lenkzeit am Tag (zweimal pro Woche zehn), höchstens 56 Stunden pro Woche und 90 Stunden in zwei aufeinanderfolgenden Wochen, nach viereinhalb Stunden Lenkzeit 45 Minuten Pause. Hinzu kommt für Fahrpersonal § 21a ArbZG mit durchschnittlich 48 und höchstens 60 Wochenstunden. Welche Fahrzeuge in Deutschland zusätzlich erfasst sind und welche Ausnahmen gelten, ordnet der Beitrag Tourenplanung ein.
Seit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 (1 ABR 22/21) sind Arbeitgeber zudem verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten zu erfassen. Für die Disposition ist das eine Chance: Erst mit erfassten Ist-Zeiten lässt sich prüfen, ob Ruhezeiten und Tagesgrenzen tatsächlich eingehalten wurden und nicht nur im Plan.
Qualifikation, Ausbildung und Weiterbildung
Einen eigenen Ausbildungsberuf „Disponent“ gibt es nicht. Der Einstieg erfolgt meist über eine kaufmännische Ausbildung mit Bezug zum Einsatzfeld, über Berufserfahrung im operativen Bereich – etwa als Pflegefachkraft, Techniker oder Berufskraftfahrer – oder über ein Studium. Folgende geregelte Abschlüsse sind für die Disposition einschlägig:
| Abschluss | Art und Rechtsgrundlage | Bezug zur Disposition |
|---|---|---|
| Personaldienstleistungskaufmann/-frau | Ausbildungsberuf, 3 Jahre (Ausbildungsverordnung vom 13. Februar 2008) | Personaleinsatz mit Einsatzplanung und -vorbereitung ist Teil des Ausbildungsberufsbilds |
| Kaufmann/-frau für Spedition und Logistikdienstleistung | Ausbildungsberuf, 3 Jahre (Ausbildungsverordnung vom 26. Juli 2004) | Organisation von Transport, Umschlag und Lagerung |
| Geprüfte/r Personaldienstleistungsfachwirt/in | IHK-Fortbildung (Prüfungsverordnung vom 23. Juli 2010) | Führungs- und Fachaufgaben in der Personaldienstleistung |
| Geprüfte/r Fachwirt/in für Güterverkehr und Logistik – Bachelor Professional in Transport Management and Logistics | IHK-Fortbildung, zweite Fortbildungsstufe (Verordnung vom 21. September 2023) | Steuerung von Verkehrs- und Logistikleistungen, Führung von Mitarbeitenden |
Unabhängig vom formalen Abschluss verlangen Stellenanzeigen für Disponenten fast immer dieselben Fähigkeiten: Belastbarkeit bei vielen gleichzeitigen Anfragen, sicheres Telefonieren und Verhandeln, Kenntnis der einschlägigen Arbeitszeitregeln und den sicheren Umgang mit Planungssoftware. Fachwissen aus dem Einsatzfeld – welche Qualifikation für welche Tätigkeit nötig ist – ist in Pflege und Technik oft wichtiger als kaufmännisches Wissen.
Gehalt laut Entgeltatlas
Seriöse Gehaltsangaben liefert der Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit. Er beruht auf den Meldungen der Arbeitgeber zur Sozialversicherung und weist das mittlere monatliche Bruttoentgelt (Median) sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigter aus. Wichtig für die Einordnung: Der Wert gilt jeweils für die gesamte Berufsgattung, der die Tätigkeit zugeordnet ist, nicht nur für Disponenten.
| Tätigkeit | Berufsgattung | Unteres Quartil | Median | Oberes Quartil |
|---|---|---|---|---|
| Personaldisponent/in | Berufe in der Personaldienstleistung – komplexe Spezialistentätigkeiten | 3.688 € | 4.596 € | 5.702 € |
| Disponent/in – Güterverkehr | Straßen- und Schienenverkehrskaufleute – fachlich ausgerichtete Tätigkeiten | 3.505 € | 4.165 € | 4.926 € |
| Disponent/in – Lager | Berufe in der Lagerwirtschaft – fachlich ausgerichtete Tätigkeiten | 2.861 € | 3.382 € | 4.075 € |
Die Unterschiede zwischen Bundesländern sind beträchtlich; der Entgeltatlas weist sie gesondert aus. Für Disponenten in Pflege und technischem Kundendienst gibt es dort keine eigene Tätigkeitsbezeichnung – sie werden in der Regel nach ihrem Grundberuf und dem jeweiligen Tarifvertrag vergütet.
Werkzeuge: Excel oder Einsatzplanungssoftware?
Viele Dispositionen arbeiten mit einer Kombination aus Tabelle, Telefon und Messenger. Für einen kleinen, stabilen Pool kann das genügen. Die Grenzen von Excel zeigen sich in der Disposition früher als in der Grundplanung, weil hier mehrere Personen gleichzeitig ändern und jede Änderung sofort bei den Beschäftigten ankommen muss.
| Aufgabe | Excel mit Telefon und Messenger | Einsatzplanungssoftware |
|---|---|---|
| Freie Kräfte mit passender Qualifikation finden | Filter, Sichtkontrolle, Erfahrungswissen | Vorschlag nach Verfügbarkeit und Qualifikation |
| Ruhezeit und Tageshöchstarbeitszeit prüfen | eigene Formeln, leicht übersehen | Hinweis bei Konflikten bereits bei der Zuordnung |
| Ausfall nachbesetzen | Telefonkette nacheinander | offene Schicht an alle Passenden, Bewerbung per App |
| Mehrere Disponenten gleichzeitig | Versionskonflikte, gesperrte Datei | gemeinsamer Stand in Echtzeit |
| Änderungen verteilen | Anruf, Nachricht, Aushang | Push-Benachrichtigung in der Mitarbeiter-App |
| Kennzahlen | manuell aus mehreren Listen | Auswertung aus Plan- und Ist-Daten |
Bei der Auswahl hilft die Unterscheidung nach Planungsobjekt: Wo Aufträge mit Ort, Route und Material disponiert werden, braucht es ein Field-Service- oder Tourenplanungssystem; wo Menschen auf Schichten und Einsätze verteilt werden, eine Lösung für Personaleinsatzplanung. Aplano gehört zur zweiten Gruppe. Die Software bildet Schichten per Drag & Drop ab, zeigt ArbZG-Hinweise zu Pausen- und Ruhezeitkonflikten, verteilt offene Schichten an passende Beschäftigte und erreicht diese über die Mitarbeiter-App für iOS und Android; Qualifikationen, Zeiterfassung und automatische Planung sind im Pro-Tarif enthalten. Die Preise betragen 0,50 Euro (Core), 2,00 Euro (Basic) und 4,50 Euro (Pro) je Mitarbeiter und Monat zuzüglich Mehrwertsteuer; der Pro-Umfang ist 14 Tage ohne Kreditkarte testbar. Auf Capterra wird Aplano mit 4,8 von 5 bei 113 Bewertungen bewertet (Stand Juli 2026). Weitere Systeme ordnet der Software-Vergleich ein.
Häufige Fragen
Was macht ein Disponent?
Ein Disponent teilt verfügbare Personen, Fahrzeuge oder Kapazitäten kurzfristig den anstehenden Aufträgen und Bedarfen zu. Er nimmt Anfragen auf, wählt passende Kräfte nach Qualifikation und Verfügbarkeit aus, ersetzt Ausfälle, achtet auf Arbeitszeitgrenzen und gibt Änderungen an Beschäftigte und Kunden weiter.
Was ist der Unterschied zwischen Disponent und Personaldisponent?
Disponent ist der Oberbegriff für alle, die Ressourcen kurzfristig zuteilen, etwa Fahrzeuge in der Logistik oder Techniker im Kundendienst. Personaldisponenten arbeiten überwiegend in der Zeitarbeit und disponieren Menschen: Sie besetzen Kundenanfragen mit Leihkräften, betreuen diese während des Einsatzes und achten auf die Fristen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes.
Welche Ausbildung braucht man als Disponent?
Einen eigenen Ausbildungsberuf Disponent gibt es nicht. Häufige Wege sind die dreijährigen Ausbildungen zum Personaldienstleistungskaufmann oder zur Personaldienstleistungskauffrau sowie zum Kaufmann oder zur Kauffrau für Spedition und Logistikdienstleistung, Berufserfahrung im Einsatzfeld oder ein Studium. Als IHK-Fortbildungen kommen unter anderem der Geprüfte Personaldienstleistungsfachwirt und der Geprüfte Fachwirt für Güterverkehr und Logistik in Frage.
Wie viel verdient ein Disponent?
Laut Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit (Datenstand 2025) liegt das mittlere monatliche Vollzeit-Bruttoentgelt für Personaldisponenten bei 4.596 Euro, für Disponenten im Güterverkehr bei 4.165 Euro und für Disponenten im Lager bei 3.382 Euro. Die Werte gelten für die gesamte jeweilige Berufsgattung und schwanken nach Bundesland.
Welche Kennzahlen sind für Disponenten wichtig?
Der Auslastungsgrad (verplante Stunden geteilt durch Nettokapazität), die Erfüllungsquote (besetzte geteilt durch angefragte Schichten oder Aufträge), die Reaktionszeit bis zur bestätigten Besetzung, am besten als Median, und die Änderungsquote nach Veröffentlichung des Plans. Aussagekräftig ist vor allem der Vergleich mit den eigenen Vormonaten.
Welche Arbeitszeitregeln muss ein Disponent beachten?
Vor allem die Höchstarbeitszeit von acht, ausnahmsweise zehn Stunden pro Werktag nach § 3 ArbZG und die elfstündige Ruhezeit nach § 5 ArbZG. In der Zeitarbeit kommt die Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten nach § 1 Abs. 1b AÜG hinzu, bei Fahrpersonal im Güterverkehr die Lenk- und Ruhezeiten nach der Verordnung (EG) Nr. 561/2006.
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Quellen und Stand
- Bundesagentur für Arbeit, Entgeltatlas (Datenstand 2025): Personaldisponent/in, Disponent/in – Güterverkehr, Disponent/in – Lager, abgerufen 15. Oktober 2026.
- § 3 ArbZG – Arbeitszeit der Arbeitnehmer, § 5 ArbZG – Ruhezeit und § 21a ArbZG – Beschäftigung im Straßentransport.
- § 1 AÜG – Arbeitnehmerüberlassung, Erlaubnispflicht (Höchstüberlassungsdauer in Abs. 1b) und § 8 AÜG – Grundsatz der Gleichstellung.
- Verordnung (EG) Nr. 561/2006 über Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr.
- BAG, Beschluss vom 13. September 2022 – 1 ABR 22/21 (Pflicht zur Arbeitszeiterfassung).
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann/zur Personaldienstleistungskauffrau vom 13. Februar 2008.
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann/zur Kauffrau für Spedition und Logistikdienstleistung vom 26. Juli 2004.
- Verordnung über die Prüfung zum Geprüften Personaldienstleistungsfachwirt vom 23. Juli 2010.
- Güterverkehr-und-Logistik-Fachwirt-Bachelor-Professional-Fortbildungsverordnung vom 21. September 2023.
- Aplano – Produktinformationen, Funktionen und Preise, abgerufen Oktober 2026.